Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz- und Gruppenräumen, sowie für alle damit in Zusammenhangstehenden Leistungen und Lieferungen. Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen Genehmigung.
Die Reservierung ist für beide Teile nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber eine Kopie des schriftlichen Angebots als alleinverantwortlicher Veranstalter unterzeichnet und innerhalb der hierfür angegebenen, bestimmten Frist an uns zurückgegeben hat. Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleichviel welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die vereinbarten Preise werden in der Regel inclusive Mehrwertsteuer ausgezeichnet. Bestellte Getränke in Flaschen werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet; Ausnahme hier ist die Buchung einer Pauschale. Die Personalstunden im Angebot sind geschätzt; abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand vor Ort.
Für unsererseits gestellte Rechnungen gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
Ein Rücktritt des Kunden von einem mit der BC Bugenhagen Catering geschlossenem Vertrag muss in Textform seitens des Kunden erfolgen und bedarf der Zustimmung unsererseits ebenfalls in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Sofern keine Tagungspauschale gebucht wurde, erfolgt die Berechnung des Verpflegungsumsatzes nach der Formel: Menüpreis x Personenzahl
Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält die BC Bugenhagen Catering bei Bekanntgabe des Ausfalls: Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und / oder temporäre Bauten zum Gegenstand haben: Ab Vertragsabschluss bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Raummiete. Ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Vergütung. Sollte für das Catering im Vorhinein keine Pauschale, sondern eine Berechnung nach Verbrauch gebucht worden sein, so fallen bei einer Stornierung hier pauschal 50% unserer Tagungspauschale II pro angemeldeter Person an. Bei Verträgen, die die Bereitstellung von Personal, Speisen und Veranstaltungsequipment (Technik und Non Food Artikel) zum Gegenstand haben, gelten dieselben Bedingungen.
Eine verbindliche Teilnehmerzahl (bzw. Stückzahl von bestellten Produkten) muss bis zehn Tage vor der Veranstaltung hinterlegt werden. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist die BC Bugenhagen Catering berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
Bei einer Abweichung von den geplanten Veranstaltungszeiten sowie den vorveranschlagten Leistungen vor Ort besteht für die BC Bugenhagen Catering keine Verpflichtung, diese Abweichungen zu akzeptieren und das Leistungsspektrum vor Ort – sowohl Service, als auch Produkte – an spontane Änderungen anzupassen. Auf Nachfrage des Auftraggebers kann das vereinbarte Ende der Veranstaltung kurzfristig angepasst werden. Hierfür kann die BC Bugenhagen Catering pro Mitarbeiter den entsprechenden Stundenlohn, Nachtzuschlag und die Lohnfolgekosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
Die BC Bugenhagen Catering übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Auftraggebers. Die mitgebrachten Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in dem ihm zugewiesenen Veranstaltungsraum und sind sofort nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Eingebrachtes Dekorationsmaterial muss feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Soweit die BC Bugenhagen Catering GmbH für den Auftraggeber technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Auftraggebers; der Auftragnehmer haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt die BC Bugenhagen Catering von allen Ansprüchen Dritter aus dieser Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden (Beschädigungen oder Verlust) an Gebäude oder Inventar, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, ohne Verschuldensnachweis. Die Anbringung von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponaten ist nur in schriftlicher Absprache mit den Beauftragten der BC Bugenhagen Catering gestattet. Die BC Bugenhagen Catering ist berechtigt, die Anbringung abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen bzw. sonstige Sachschäden zu befürchten sind. Gestattet die BC Bugenhagen Catering die Anbringung, so obliegt es dem Aufraggeber, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Die BC Bugenhagen Catering kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Störungen an den von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesen Gründen nicht vorgenommen werden.
Der Auftraggeber haftet auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke, sofern das zuständigen Personal der BC Bugenhagen Catering vor Ort trotz entsprechender Bemühungen, vom Teilnehmer keine Bezahlung erlangen konnte.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet; Sonderfälle sind mit den beauftragten Personen schriftlich zu vereinbaren. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld veranschlagt.
Die BC Bugenhagen Catering behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn: die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich oder unzumutbar wird. das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird.
Ab 22 Uhr sind jegliche Geräuschquellen im Außenbereich abzustellen. Personen, welche sich nach 22 Uhr im Freien aufhalten, sind dazu angehalten, eine normale Gesprächslautstärke nicht zu überschreiten. Der Gastgeber ist dafür verantwortlich, seine Gäste darauf aufmerksam zu machen. Sollten Verstöße gegen diese Regularien zu Beschwerden von Mitarbeitern oder Anwohnern, Polizei- oder Feuerwehreinsätzen führen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von €1500,00 fällig. Extern entstehende Kosten (z.B. Feuerwehreinsatz) sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen. Im Sinne unseres Service- und Küchenpersonals möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir einen Trinkgeldbetrag zwischen 5% und 10% der Gesamtsumme der Rechnung als üblich erachten. Dieses Trinkgeld wird von uns ohne Abzüge an das für Ihre Veranstaltung eingesetzte Personal weitergereicht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Schriftform Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so werden die übrigen Bestimmungen gleichwohl unwirksam. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
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